Fußverkehrs-Check im Format „Stadt wahrnehmen!“ in Chemnitz
Foto: Dr. Viktoria Wesslowski

Fußverkehrs-Checks nehmen in den Kommunen in Deutschland, die eine Förderung des Fußverkehrs anstreben, eine zentrale Rolle ein. Sie dienen der ersten Analyse der Gegebenheiten, bieten ein Forum für praxisnahe Vor-Ort-Diskussionen und führen mindestens zu punktuellen konkreten Verbesserungsvorschlägen bis hin zu Ansätzen einer systematischen Förderung des Zu-Fuß-Gehens in der Stadt.

Auf dieser Website haben wir Ihnen ein paar Informationen und Hilfestellungen zusammengestellt. Wir möchten Sie dazu motivieren, Ihren eigenen Fußverkehrs-Check durchzuführen oder nach Ihren Vorstellungen durchführen zu lassen. Stark erleichtert wird jeder Check mit unserer eigens dafür entwickelten GehCheck-App. Gehen Sie mit dem folgenden kleinen Baukasten kreativ um:

Mögliche Ziel- und Schwer­punkt­set­zun­gen bei Fußverkehrs-Checks Ziele

 

 

 

Vorbereitung, Durch­führung und Nach­bereitung eines Fuß­verkehrs-Checks Durchführung

 

 

 

Konzeptionelle Ein­bin­dung von Fußverkehrs-Checks Konzeption

 

 

 

Auswahl unterschiedlicher Fußverkehrs-Checks Formate, weitere Beispiele und eine Zuordnung zu den Methoden

 

 

 

Ermittlung von Män­geln in der Infra­struktur Check-Listen

 

 

 

Weiterführende Print­medien und Web­sites zum Thema Fuß­verkehrs-Checks Literatur

 

 

 

Alle Informationen kompakt zusammengefasst finden Sie in unserer Check-Broschüre, zu haben als Download (PDF) oder als Print-Version in unserem Online-Shop.Fußverkehrs-Checks oder -Audits

Unter Fußverkehrs-Checks oder -Audits wird in erster Linie eine Schwachstellen-Analyse durch Ortsbegehungen und Situations-Beobachtungen von Fußverkehrsanlagen (Wege, Plätze, Querungsanlagen, etc.) verstanden. Sie erfolgt im Hinblick auf die Verkehrssicherheit für Fußgänger und die Annehmlichkeit für verschiedene Benutzergruppen (Stichworte: Gender, Mobilitätseinschränkungen, Verkehrsteilnahmearten, etc.). Beachtet werden müssen dabei die verschiedenen Nutzungsarten (Alltags- und Freizeitwege, Flanieren, Spielen, Shopping, etc.). Aus dieser Schwachstellen-Analyse heraus werden erste Maßnahmen-Vorschläge für die Behebung von Mängeln oder die Verbesserung der Bedingung für den Fußverkehr entwickelt. Ziel ist es, Verkehrssicherheitsmaßnamen vor einem möglichen Verkehrsunfall mit Fußgängerbeteiligung zu erreichen (Verhältnis-Prävention) und Schritt für Schritt die Bedingungen für Fußgänger zu verbessern (Qualitäts-Management). Bei den Fußverkehrs-Checks ist es allerdings auch sinnvoll, gute Beispiele festzuhalten und damit Stärken und Schwächen darzustellen.

Diese Website ist erweiterungsfähig. Wenn Sie uns dabei unterstützen oder Ideen einbringen möchten, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Wir helfen Ihnen, helfen Sie uns auch. Der gesamte Internet-Service des Fachverbandes Fußverkehr Deutschland FUSS e.V. wird aus Vereinsmitteln gepflegt, aktualisiert und ausgebaut. Darüber hinaus wird die von der Bundesgeschäftsstelle kontinuierlich durchgeführte direkte Beratung von Interessierten den Ratsuchenden nicht in Rechnung gestellt. Zur Bewerkstelligung dieser Aufgaben bittet der Fachverband Fußverkehr Deutschland FUSS e.V. Sie dringend um Spenden. Wir würden uns natürlich auch über Ihre Mitgliedschaft freuen, weil diese eine kontinuierliche Absicherung unserer Tätigkeiten darstellt. Der Verband ist als gemeinnützig anerkannt und stellt Spendenbescheinigungen für das Finanzamt aus.

 

Quellen und Anmerkungen:

  1. Check bedeutet Prüfung oder Kontrolle, aus www.wortbedeutung.info/Check/, zuletzt aufgerufen am 5.12.2017. Der Einfachheit halber wird in diesem Text mit wenigen Ausnahmen stets von Fußverkehrs-Checks gesprochen oder von den Begriffen, die für bestimmte Formate gewählt wurden.
  2. Die Bezeichnung Audit [lat./engl.] beschreibt eine „(unverhofft durchgeführte) Überprüfung, Untersuchung, Prüfung“ und ist dem „Pedestrian-Audit“ entlehnt, einer Methode, die seit vielen Jahren in Großbritannien und den skandinavischen Staaten angewandt wird. In der Literatur wird teilweise der Eindruck vermittelt, der Begriff sei geschützt und nur speziell ausgebildete Auditoren hätten das Recht, Audits durchzuführen. Dies ist nicht der Fall, vgl. dazu geh-recht.de > Literatur-Register

 

Die Erstellung der Inhalte und dieser Webseite wurden als Teil des Projektes „Handlungsleitfaden für Fußverkehrsstrategien“ durch das Umweltbundesamt und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gefördert. Die Mittelbereitstellung erfolgt auf Beschluss des Deutschen Bundestages.

 

 

 

 

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